Erweiterte Informationen zum aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis:
1. Geschäftstage und -zeiten für Zahlungsaufträge
1.1 Annahmefrist / Cut-off-Zeiten
-
Empfangsvorrichtung / Auftragsart
-
Annahmefrist je Geschäftstag bis
-
Online-Banking (inkl. HBCI+) und telefonische Aufträge über Betreuungsteam**
SEPA-Format -
16:30 Uhr*
Ausführungsfrist: ein Geschäftstag
-
Schriftliche Aufträge per Post oder Fax
-
15:00 Uhr
Ausführungsfrist: zwei Geschäftstage
-
Schriftliche Aufträge abgegeben in einer Beratungsstelle oder per Kurier erhalten.
-
14:00 Uhr
Ausführungsfrist: zwei Geschäftstage
-
Briefkasten
-
11:00 Uhr
Ausführungsfrist: zwei Geschäftstage
-
Restliche Auslandsaufträge (außer SEPA)
-
12:00 Uhr bei Währungsumrechnung
Ausführungsfrist: baldmöglichst; innerhalb der EWR-Staaten maximal vier Geschäftstage
-
Eilüberweisung (nur Inland)
-
14:30 Uhr bei Währungsumrechnung
Ausführungsfrist: ein Geschäftstag, Valuta gleichtägig
-
Währungsumtausch
-
12:00 Uhr bei Währungsumrechnung
Ausführungsfrist: gleichtägig, Valuta plus zwei Geschäftstage
Alle Aufträge, die nach der Annahmefrist/ Cut-off-Zeit eingehen, gelten als am folgenden Geschäftstag eingegangen.
* Institutsinterne Aufträge werden an Geschäftstagen gleichtägig gebucht
** außer Währungstausch
1.2 SEPA-Lastschrift
1.3 girocard (V PAY), Visa Card Debit, Credit Card Gold Light und Visa Card Gold – nur für Girokonten
-
Zahlungsart
-
Ausführungsfrist
-
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
-
max. ein Geschäftstag
-
Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro
-
max. ein Geschäftstag
-
Kartenzahlungen außerhalb des EWR
-
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
1.4 Wertstellung
-
Zahlungsart
-
Ausführungsfrist
-
Eingehende Zahlungen in EUR und EWR-Währung
-
Buchungstag
-
Eingehende Zahlung in Drittwährung zur Umrechnung in EUR
-
Buchungstag + zwei Geschäftstage
-
Scheck zur Gutschrift E.v.
-
Buchungstag + zwei Geschäftstage
-
Scheck Ausland zur Gutschrift E.v.
-
Buchungstag + vier Geschäftstage
-
Scheck Ausland zum Inkasso
-
Buchungstag
-
Scheck Ausland zum Inkasso in Fremdwährung zur Umrechnung in EUR
-
Buchungstag + zwei Geschäftstage
2. Geschäftstage
Geschäftstag ist jeder Tag von Montag bis Freitag mit Ausnahme folgender Feiertage:
- Neujahr (01.01.)
- Heilige Drei Könige (06.01.)*
- Karfreitag
- Ostermontag*
- Tag der Arbeit (01.05.)*
- Christi Himmelfahrt*
- Pfingstmontag*
- Fronleichnam*
- Mariä Himmelfahrt (15.08.)*
- Tag der Deutschen Einheit (03.10.)*
- Allerheiligen (01.11.)*
- Heiliger Abend (24.12.)*
- 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.)
- 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.)*
- Silvester (31.12.)*
3. Devisenkurse
3.1 Allgemeine Regeln
-
Geschäftsart
-
Verwendeter Devisenkurs
-
- Wertpapiergeschäfte ausgeführt bis 17:00 Uhr
- Zins-/Dividendenzahlungen, Ertragsausschüttungen
- Umsätze aus Kapitalmaßnahmen
- Auslandszahlungen (bei Eingang bis 12:00 Uhr erfolgt taggleiche Umrechnung)
- Währungstäusche (bei Eingang bis 12:00 Uhr erfolgt taggleiche Umrechnung, Abrechnung grundsätzlich mit Wertstellung plus zwei Arbeitstage)
- sonstige Transaktionen
-
Bloomberg-Fixing (BFIX) um 13:00 Uhr des Ausführungs- bzw. Zahltags, zuzüglich bzw. abzüglich der unter 3.3 genannten Margen für die jeweilige Währung.
-
- Wertpapiergeschäfte ausgeführt nach 17:00 Uhr
- Auslandszahlungen (Eingang nach 12:00 Uhr)
- Währungstäusche (Eingang nach 12:00 Uhr)
-
Bloomberg-Fixing (BFIX) um 13:00 Uhr des folgenden Ausführungstages, zuzüglich bzw. abzüglich der unter 3.3 genannten Margen für die jeweilige Währung.
-
- Kartenzahlungen
-
Beim Einsatz von Girocard, Kredit- oder Debitkarten im Europäischen Wirtschaftsraum in einer anderen Währung als Euro (Fremdwährung) rechnet die Bank nach dem jeweils letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank ab. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind hier abrufbar.
Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt die Abrechnung zu dem von Visa für die entsprechende Währung festgelegten Kurs des Verfügungszeitpunktes. Bitte beachten Sie daher, dass an einem Buchungstag bei mehreren Buchungen unterschiedliche Kurse übermittelt werden können. Bei einigen Ausnahmen werden weiterhin die Umrechnungen nach dem von Visa für die entsprechende Wahrung festgelegten Wechselkurs des Buchungstages ermittelt. Diese Kurse sind hier abrufbar.
Der Buchungstag hängt davon ab, wann der Zahlungsvorgang bei der Bank eingereicht wird und kann daher von dem Tag abweichen, an dem der Kunde den Zahlungsvorgang getätigt hat.
3.2 Abweichende Regeln
-
Geschäftsart
-
Verwendeter Devisenkurs
-
Wertpapiergeschäfte in den Währungen USD und CAD, ausgeführt von 07:30 bis 12:30 Uhr
-
Bloomberg-Fixing (BFIX) um 13:00 Uhr des Geschäftstages
-
Wertpapiergeschäfte in den Währungen USD und CAD, ausgeführt von 12:30 bis 17:00 Uhr
-
Bloomberg-Fixing (BFIX) um 17:30 Uhr des Geschäftstages
-
Wertpapiergeschäfte in den Währungen USD und CAD, ausgeführt nach 17:00 Uhr
-
Bloomberg-Fixing (BFIX) um 08:00 Uhr des folgenden Geschäftstages
-
Wertpapiergeschäfte in den Währungen RUB, THB, IDR und CNY ausgeführt bis 09:30 Uhr
-
Bloomberg-Fixing (BFIX) um 13:00 Uhr des Geschäftstages
-
Wertpapiergeschäfte in auf fremde Währung lautende Papiere an inländischen Börsen
-
Die Abrechnungswährung an deutschen Börsen ist immer der Euro. Die Währungsumrechnung wird deshalb direkt vom Handelsplatz mit dessen Kursen vorgenommen. Weitere Informationen sind den Handelsusancen des jeweiligen Handelsplatzes zu entnehmen.
-
Geschäfte in Optionen und Futures auf Schweizer Basiswerte an der EUREX
-
Bloomberg-Fixing (BFIX) um 13:00 Uhr des Ausführungstages, zuzüglich bzw. abzüglich der unter 3.3 genannten Margen für die jeweilige Währung.
Seit Oktober 2008 ist kein Handel in ISK mehr möglich, deshalb können durch die Consorsbank keine automatischen ISK-Konvertierungen mehr durchgeführt werden. Seit Mai 2023 ist auch keine ARS-Konvertierung möglich.
Wir bieten Ihnen jedoch an, auf ausdrücklichem Kundenwunsch im Telefonhandel Umtäusche zu Offshore-Preisen vorzunehmen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihr Betreuungs-Team.
3.3 Margen
Währungen
-
Land / Währung
-
Marge
-
Australien / Dollar (AUD)
-
0,025
-
Dänemark / Krone (DKK)
-
0,020
-
Großbritannien / Pfund (GBP)
-
0,002
-
Hongkong / Dollar (HKD)
-
0,150
-
Indien / Rupie (INR)
-
2,000
-
Japan / Yen (JPY)
-
0,360
-
Kanada / Dollar (CAD)
-
0,006
-
Mexiko / Peso (MXN)
-
0,300
-
Neuseeland / Dollar (NZD)
-
0,030
-
Norwegen / Krone (NOK)
-
0,024
-
Polen / Zloty (PLN)
-
0,080
-
Schweden / Krone (SEK)
-
0,024
-
Schweiz / Franken (CHF)
-
0,003
-
Singapur / Dollar (SGD)
-
0,030
-
Südafrika / Rand (ZAR)
-
0,150
-
Südkorea / Won (KRW)
-
18,000
-
Thailand / Baht (THB)
-
1,400
-
Tschechien / Krone (CZK)
-
0,500
-
Türkei / Lira (TRY)
-
0,050
-
Ungarn / Forint (HUF)
-
5,000
-
USA / Dollar (USD)
-
0,003
3.4 FX Global Code
Unsere Bindungserklärung zur Einhaltung des FX Global Code in Devisenmarktaktivitäten.
In den nachfolgenden Dokumenten sehen Sie unsere Zertifizierung: