Börsen und Handelsplätze

Entdecken Sie die Vielfalt des Wertpapierhandels

Als Anleger können Sie Wertpapiere unter anderem an einer Börse handeln. Dies sind öffentlich-rechtliche Institutionen, die eine staatliche Zulassung benötigen. Damit wird garantiert, dass der Handel geprüft und reguliert wird – durch die Wirtschafts- und Finanzministerien der zuständigen Bundesländer. Außerdem bietet der Handel über eine zugelassene Börse einen höheren Schutz vor Marktpreismanipulationen und eine hohe Markttransparenz.

Der größte deutsche Handelsplatz ist die Börse Frankfurt mit seinem elektronischen Handelssystem XETRA. Gefolgt von der elektronischen Börse Tradegate Exchange. Durch sein starkes Orderaufkommen ist die Börse Tradegate Exchange für viele Aktien ein äußerst liquider Börsenplatz, an dem Aktien mit vergleichsweise niedrigen Spreads gehandelt werden können. Des Weiteren ist die Börse Tradegate Exchange auf die Ausführung von Privatanleger-Aufträgen spezialisiert. Ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zu XETRA oder den Parkettbörsen sind die ausgedehnten Handelszeiten. Aufgrund der Zeitverschiebung ist dadurch beispielsweise der Handel mit US-Titel deutlich länger möglich.

Nutzen Sie Ihre Chancen auf dem deutschen Aktienmarkt. An den folgenden deutschen Börsenplätzen können Sie handeln:
  • Tradegate Exchange
  • XETRA
  • Frankfurt
  • Stuttgart
  • München
  • Berlin-Bremen
  • Düsseldorf
  • Hamburg
  • Hannover

Handelszeiten an der deutschen Börse

Börse
Handelszeit
Börsencode
Mo.–Fr. 07:30–22:00 Uhr
(Anleihen 07:30–20:00 Uhr)
Börsencode TRG
Mo.–Fr. 09:00–17:30 Uhr
Börsencode 16
Mo.–Fr. 08:00–22:00 Uhr
Börsencode 01
Mo.–Fr. 08:00–22:00 Uhr
Börsencode 03
Mo.–Fr. 08:00–22:00 Uhr
(Anleihen 08:00–17:30)
Börsencode 04
Mo.–Fr. 08:00–22:00 Uhr
Börsencode 05
Mo.–Fr. 08:00–22:00 Uhr
Börsencode 06
Mo.–Fr. 08:00–22:00 Uhr
Börsencode 07
Mo.–Fr. 08:00–22:00 Uhr
(Anleihen 08:00–18:00)
Börsencode 08

Börsenfeiertage in Deutschland 2025

Datum
Feiertag
01.01.2025
Neujahr
18.04.2025
Karfreitag
21.04.2025
Ostermontag
01.05.2025
Tag der Arbeit
24.12.2025
Heiliger Abend
25.12.2025
1. Weihnachtsfeiertag
26.12.2025
2. Weihnachtsfeiertag
31.12.2025
Silvester

Preise & Regelwerke

Die Consorsbank-Ordergebühren können Sie dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Regelwerke und Verordnungen zum Handel an deutschen Börsen

In den untenstehenden Hyperlinks stellen wir Ihnen die maßgeblichen Regelwerke und Verordnungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der nachstehenden Verordnungen und Regelwerke sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen auf Sie persönlich zukommen können. Ferner laufen Sie Gefahr, bei Missachtung von der Online-Ordererteilung ausgeschlossen zu werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch insbesondere auf Folgendes hinweisen:

Die Eingabe gegenläufiger Aufträge durch ein und dieselbe Person, die dasselbe Wertpapier betreffen und im elektronischen Handelssystem zu einem Geschäftsabschluss zusammengeführt werden können, ist unzulässig (Crossing-Geschäfte).

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie daher, sich mit den geltenden Regeln und Verordnungen vertraut zu machen und diese Vorschriften strikt zu beachten:

  • Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse
  • Regelwerk der Börse München
  • MaKonV (Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation)
  • Tradegate Exchange Börsenordnung

XETRA-Handel

Wann kann es zur Ablehnung von Aufträgen kommen?

  • Die Auftragserteilung erfolgt während der Marktausgleichsphase einer Auktion. Die Marktausgleichsphase gibt es u.a. bei der Eröffnungs-, Mittags- und Schlussauktion. Sie findet im Anschluss an die Aufrufphase und die Preisermittlung statt. Während der Marktausgleichsphase wird eine Order vom XETRA-System nicht angenommen.
  • Das Limit einer Verkaufs-Stop-Order ist höher als der letzte Handelspreis / Referenzpreis.
  • Das Limit einer Kauf-Stop-Order ist niedriger als der letzte Handelspreis / Referenzpreis.
  • Kursaussetzung
  • grundsätzlich kein XETRA-Handel möglich
  • Stop-Market-Orders mit Kassakurs-Angabe


Alle Aufträge, die nicht von XETRA angenommen werden, werden von der Consorsbank gestrichen.

Bitte beachten Sie:

Market-Orders können zu Kursen führen, die vom letzten Referenzkurs in einem bestimmten Maß abweichen, sodass es zu Volatilitätsunterbrechungen oder Mistrades kommen kann (Hinweis: Stop-Market-Orders werden, nachdem sie ausgelöst werden, ebenfalls in Market-Orders umgewandelt). Deshalb sollten XETRA-Aufträge immer marktnah limitiert werden.

Durch das elektronische Orderbuch kann es zu mehreren Teilausführungen Ihrer Order kommen. Die Consorsbank hat darauf keinen Einfluss.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema XETRA-Handel haben, können Sie sich selbstverständlich an Ihr Betreuungsteam wenden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.xetra.de

Welchen Börsencode muss ich für den XETRA-Handel angeben?

Bitte geben Sie bei Ihrer XETRA-Order stets Börsenplatz 16 ein.

Wie lange kann eine XETRA-Order gültig sein?

Ihre XETRA-Aufträge können eine maximale Gültigkeit von 360 Kalendertagen haben.

Welche Ordertypen gibt es?

Grundsätzlich sind zwei Ordertypen möglich:

Unlimitierte Aufträge (Market-Orders – billigst / bestens) sind Kauf- und Verkaufsaufträge, die zum nächsten ermittelten Preis ausgeführt werden. Sie garantieren eine schnelle Auftragserfüllung. Ihr Nachteil besteht jedoch in der Preisunsicherheit.

Limitierte Aufträge (Limit Orders) sind Kauf- und Verkaufsaufträge, die zum angegebenen Limit oder besser ausgeführt werden sollen. Aufträge mit dem gleichen Preislimit werden in XETRA – anders als auf dem Parkett – streng nach der zeitlichen Reihenfolge umgesetzt, in der sie ins Orderbuch gestellt wurden.

Was ist mein Preisvorteil beim XETRA-Handel?

Es fällt keine Makler-Courtage an.

Was muss ich bei Stop Orders beachten?

Stop-Market-Orders werden als Market-Orders ins Orderbuch gestellt, sobald die Stop Marke durch einen Bezahlt-Kurs erreicht ist. Das heißt, der Kauf oder Verkauf erfolgt dann automatisch zum nächsten Kurs.

Bitte beachten Sie, dass Stop Orders, die nur den Auktionshandel betreffen, auch nur durch Auktionskurse in Market-Orders umgewandelt werden können und in der nächsten Auktion ausgeführt werden.

Nationale Börsen

Wann erfolgt die Abrechnung einer Order?

Nach der Ausführung wird Ihre Order unverzüglich abgerechnet (Realtime-Abrechnung). Dies beinhaltet auch die Geldbuchung. Ausnahmen sind jedoch Orders in festverzinslichen Wertpapieren, Fonds und Zertifikaten. Hier findet nur einmal täglich am Abend eine Abrechnung statt.

Bitte beachten Sie, dass ein Wertpapiergeschäft aus zwei Teilen besteht. Der Makler stellt den Preis fest und somit müssen Verkäufer und Käufer ihre Pflichten erfüllen. Grundsätzlich muss der Verkäufer die Papiere und der Käufer das Geld innerhalb von zwei Börsentagen liefern. In dieser Zeit kann der Makler das Geschäft (beispielsweise wegen eines Irrtums) mit Genehmigung der Handelsüberwachung ändern/stornieren.

Wo sehe ich, dass eine Order ausgeführt wurde?

Über den Konto- und Depotzugang können Sie sich alle Aufträge unter dem Punkt "Orderinfo" anzeigen lassen. Per PhoneBroking können Sie jederzeit den Status Ihres Auftrages an der Börse und – sobald durchgeführt – den Ausführungskurs abrufen.

Nutzung des Consorsbank OnlineArchivs:
Ihre Orderbestätigungen für Neuanlage, Änderung und Streichung und Ihre Orderausführungen sowie Ihre Kontoauszüge können Sie online einsehen. Ein Postversand findet nicht statt.

Keine Nutzung des Consorsbank OnlineArchivs:
Abrechnungen und Auftragsbestätigungen erhalten Sie – wie gewohnt – per Post.

Wie kann ich Bezugsrechte handeln?

Der Handel von Bezugsrechten ist über unsere gesamten Systeme möglich.

Bezugsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn uns ein von Ihnen unterschriebener Fax- oder Briefauftrag vorliegt. Bitte verwenden Sie hierfür das Ihnen zugesandte Weisungsformular. Liegt uns kein Auftrag vor, werden wir den Bestand an Bezugsrechten am letzten Handelstag automatisch verkaufen.

Was versteht man unter Intraday-Trading?

Mit Intraday-Trading können Sie die Kursschwankungen eines Wertpapiers durch Kauf und Verkauf am selben Börsentag ausnutzen. Als Intraday-Trader profitieren Sie von der schnellen Orderabwicklung bei der Consorsbank. Intraday-Trading ist in allen Wertpapieren möglich, die an deutschen Börsen notieren und für die mehrere Kursfeststellungen am Tag zustandekommen. Dies gilt auch für den außerbörslichen Handel bei der Consorsbank.

Wie kann ich ein Limit bei meiner Order angeben?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Order unlimitiert oder mit einem Limit aufzugeben. Bei Werten, die unter 0,10 Euro notieren, können Sie an den Parkettbörsen ein Limit mit drei Nachkommastellen angeben. Auf XETRA ist dies bei Werten, die unter 0,25 Euro notieren, möglich.

Wir empfehlen Ihnen, bei engen Märkten und auf XETRA Ihre Orders grundsätzlich zu limitieren, insbesondere wenn es sich um Optionsschein-Geschäfte handelt.

Was bedeuten die Limitzusätze?

1. Stop Buy:
Bei Erreichen oder Überschreiten eines vom Anleger festgesetzten Aktienkurses (Limit) werden Kaufaufträge zum nächsten handelbaren Börsenkurs billigst ausgeführt, unabhängig davon, ob dieser aktuelle Kurs über oder unter dem vom Auftraggeber festgesetzten Kurs liegt. Das Stop-Buy-Limit muss bei Orderaufgabe über dem aktuellen Kurs liegen. Ist dies nicht der Fall, wird die Order von XETRA abgewiesen. Von den Parkettbörsen wird eine derartige Order angenommen und mit dem nächsten Kurs in eine Billigst-Order umgewandelt. Für das Stop-Buy-Limit geben Sie bitte das Limitkürzel 03 an.

2. Stop Loss:
Diese Verkaufsaufträge werden bestens zum nächsten handelbaren Börsenkurs ausgeführt, sobald der Aktienkurs den angegebenen Mindestkurs erreicht oder unterschreitet. Das Stop-Loss-Limit muss bei Ordererteilung unter dem aktuellen Kurs liegen. Ist dies nicht der Fall, wird die Order von XETRA abgewiesen. Von den Parkettbörsen wird eine derartige Order angenommen und mit dem nächsten Kurs in eine Bestens-Order umgewandelt. Für das Stop-Loss-Limit geben Sie bitte das Limitkürzel 02 an.

In beiden Fällen gilt:
Die Umwandlung einer Order wird nur durch Kurse aktiviert, zu denen Umsätze zustande gekommen sind. Brief-, Geld- oder taxierte Kurse führen zu keiner Auslösung Ihres Stop Limits.

Eine Ausnahme macht die EUWAX:
Erhält der Skontoführer den Hinweis, dass im Orderbuch des jeweiligen Wertpapiers eine Stopp-Loss-Order oder eine Stopp-Buy-Order vorliegt, und ist im Falle der Stop-Loss-Order der Geldkurs des Market Makers gleich oder niedriger als das Stop Limit, oder ist bei der Stop-Buy-Order der Briefkurs des Market Makers gleich oder höher als das Stop Limit, so ist der Skontoführer berechtigt, die Stop Order auszulösen.

Was sind Maklerstornos / Mistrades?

Es kann vorkommen, dass Ihre Order mit einem falschen Kurs ausgeführt wird. Hat der Makler diesen falschen Kurs gestellt, z. B. wegen eines Irrtums oder eines technischen Fehlers, kann dies entsprechend den geltenden Börsenusancen zu nachträglichen Geschäftsstornierungen führen (Maklerstorno). Auch auf XETRA kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Stornierungen kommen (Mistrade).

Wie erfolgt eine Optionsschein-Ausübung?

Für die termingerechte Durchführung Ihrer Optionsschein-Ausübung benötigen wir Ihre Weisung für Optionsscheine, deren Optionsrecht (börsen-)täglich ausgeübt werden kann, bis spätestens 13:00 Uhr des Vortages (Bankarbeitstag). Für Optionsscheine mit anderslautenden Optionsrechten (z. B. Ausübung nur zu bestimmten Stichtagen) bitten wir Sie, sich spätestens zehn Arbeitstage vor dem gewünschten Ausübungstermin mit uns in Verbindung zu setzen. Das Formular "Ausübung eines Optionsscheins" finden Sie im Formularcenter.

Was muss ich bei Orderänderung / Orderstreichung beachten?

Nach Börsenschluss eingehende Änderungen und Streichungen werden vor Börsenbeginn des nächsten Börsentages weitergeleitet. Wenn Sie eine Streichung oder Änderung per Fax vornehmen möchten, verwenden Sie bitte das Streichungs- bzw. Änderungsformular aus dem Formularcenter. Für solche Änderungen und Streichungen benötigen wir Ihren Auftrag bis spätestens eine Stunde vor Börsenbeginn des jeweiligen Börsenplatzes, um eine pünktliche Bearbeitung Ihrer Order bis Börseneröffnung zu gewährleisten. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auftragserteilung. Natürlich versuchen wir, auch später eingehende Faxänderungen/-streichungen pünktlich zu bearbeiten, können aber keine Garantie hierfür übernehmen. Bitte geben Sie immer die jeweilige Ordernummer an; diese entnehmen Sie bitte der Orderinfo oder der Auftragsbestätigung in Ihrem OnlineArchiv.

Verschiedene Anlässe führen zu einer automatischen Streichung Ihrer Order durch die deutschen Börsen:

  • Kursaussetzung
  • Kapitalveränderung (z. B. Bezugsrechtabschlag)
  • Auslosung
  • Endfälligkeit (bei festverzinslichen Wertpapieren)
  • Dividendenstichtag
  • Split und Reverse Split
  • Veränderung der Handelsform auf XETRA
  • Stichtag 31.12.

Über automatische Streichungen durch die Präsenzbörsen erhalten Sie von uns keine schriftliche Mitteilung. Wenn Ihr Wertpapier-Auftrag auf Grund von Börsenusancen gestrichen wurde, benötigt die Consorsbank einen neuen Auftrag von Ihnen.

Wie erfolgt die Orderaufgabe von festverzinslichen Wertpapieren?

Beim Kauf von Anleihen ist bis auf wenige Ausnahmen der Nennwert anzugeben, nicht die Stückzahl. Bundeswertpapiere können über alle Vertriebswege geordert werden. Wünschen Sie eine Verwahrung Ihrer Bundeswertpapiere bei der Bundesschuldenverwaltung, ist eine Order nur per Fax möglich.

Wann kann ich eine Order aufgeben?

Eine Orderübermittlung ist über alle Orderwege rund um die Uhr möglich. Ihre Orders werden während der Börsenzeiten innerhalb von Sekunden an die deutschen Börsen geroutet. Annahmeschlusszeiten für taggleiche Aufträge per Fax: Wertpapiere für Kassakurs bis 11:00 Uhr, variabler Handel bis 19:00 Uhr, Bundeswertpapiere bis 11:00 Uhr, inländische Bezugsrechte bis 10:00 Uhr. Natürlich versuchen wir, auch Aufträge, die uns später erreichen, noch am selben Tag weiterzuleiten.

Wie lange ist meine Order gültig?

Unlimitierte Orders ohne Gültigkeitsangabe sind grundsätzlich tagesgültig. Limitierte Orders ohne Angabe einer Gültigkeit sind bis ultimo des laufenden Monats gültig. Stellen Sie Ihre limitierte Order am letzten Börsentag eines Monats ohne Angabe einer Gültigkeit ein, so ist Ihre Order automatisch bis ultimo des nächsten Monats gültig.

Bitte beachten Sie, dass Ihre limitierte Order am letzten Tag eines Monats bei einer Angabe von "ultimo" nur bis ultimo des laufenden Monats gültig ist! Bei Bedarf können Sie diese Standardgültigkeiten auf ein beliebiges Datum abändern (z. B. die Gültigkeit einer limitierten Order auf die laufende bzw. nächste Börsensitzung begrenzen).

An allen Handelsplätzen, außer Tradegate, OTC und im Ausland beträgt die maximale Gültigkeit heute +359 Tage.

Warum kommt es zu Teilausführungen?

Wertpapier-Orders werden gelegentlich nur über einen Teil der in Auftrag gegebenen Stückzahl ausgeführt, wenn es sich z. B. um einen umsatzschwachen Titel handelt. Indiz für einen engen Markt sind bei Aktien z. B. eine niedrige Marktkapitalisierung (geringes Stammkapital) oder die Konzentration des Aktienvolumens in der Hand weniger Privateigentümer oder weniger beteiligter Konzerne.

Der Börsenmakler bemüht sich, möglichst alle eingehenden Orders abzuwickeln, ist aber von Angebot und Nachfrage abhängig und daher zur Teilung einer Order in eine oder mehrere Teile berechtigt (vgl. Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse, § 9).

Besonders auf XETRA kann es wegen des elektronischen Orderbuches häufig zu Teilausführungen kommen, auf die die Consorsbank weder bei Erteilung der Order noch bei Erhalt der Abrechnung Einfluss nehmen kann.

Kommt es zu mehreren Teilausführungen und Abrechnungen, wird bei der ersten Ausführung die jeweilige Ordergebühr berechnet und bei allen weiteren Teilausführungen nur noch der jeweilige günstige Provisionssatz von 0,25 % des Kurswerts zuzüglich eventuell anfallender handelsplatzabhängiger Entgelte. Dies gilt für Teilausführungen an allen deutschen Börsen, im außerbörslichen Handel sowie an sämtlichen ausländischen Börsen, in deren Ländern die Consorsbank vertreten ist (zurzeit: Frankreich, Spanien und Luxemburg), außer für Termingeschäfte/EUREX.

Ausführliche Infos über Gebühren entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis.

Welche Limittypen und Orderzusätze kann ich in Stuttgart verwenden?

Kauf

  • Stop Buy market
  • Stop Buy Limit
  • OCO Stop Buy market
  • OCO Stop Buy Limit
  • Trailing Stop (Buy) abs. market
  • Trailing Stop (Buy) % market


Verkauf

  • Stop Loss market
  • Stop Loss Limit
  • OCO Stop Loss market
  • OCO Stop Loss Limit
  • Trailing Stop (Loss) abs. market
  • Trailing Stop (Loss) % market

Börse München

Was wird als MAX-ONE bei der Börse München bezeichnet?

MAX-ONE ist der Name für das Handelssystem der Börse München.

Welche Funktion haben die Spezialisten an der Börse München? Wer sind diese Spezialisten

Die Börse München verbindet MAX-ONE mit der Spezialisten-Garantie von fünf Wertpapierhandelshäusern, die deutschlandweit neue Maßstäbe setzen und einen fairen und effizienten Handel gewährleisten. Die Wertpapierhandelshäuser, die für Sie als Spezialisten an der Börse München handeln:

Baader Wertpapierhandelsbank AG
E-Mail: info@baaderbank.de
Internet: http://www.baaderbank.de

mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG
E-Mail: info@mwb.de
Internet: http://www.mwb.de

Diese Spezialisten bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie führen Ihre Order vollständig und sofort aus. Sie garantieren Ihnen umfassende Liquidität – auch in kritischen Marktsituationen.
  • Auch bei weniger liquiden Papieren oder inakzeptablen Referenzmarkt-Kursen sorgen sie für höchste Ausführungsqualität.
  • Bei der Ermittlung des besten Preises beziehen sie neben nationalen auch internationale Börsenplätze wie New York oder Tokio ein – je nachdem, wo und zu welchem Preis das jeweils größte Volumen der von Ihnen georderten Aktie gehandelt wird.

Wie funktioniert das Bestausführungsprinzip?

An der Börse München gilt das Bestausführungsprinzip. Ihre Order wird grundsätzlich zum besten am Markt verfügbaren Preis ausgeführt. Das heißt, die Order wird mindestens so gut ausgeführt wie am liquidesten Referenzmarkt (XETRA, Auslandsbörsen).

Wie kann es sein, dass trotz "Best-Preis-Garantie" am Börsenplatz München in einigen Werten ein schlechterer "Preis pro Stück" angezeigt wird als beispielsweise bei XETRA?

Hintergrund ist die Tatsache, dass für den Börsenplatz München unter der Rubrik "Preis pro Stück" die Geld- bzw. Briefseite eines handelbaren Kurses veröffentlicht wird. Diese bezieht sich jeweils auf die Liquiditätsgarantie (z. B. im DAX-Bereich ein Volumen von 50.000 Euro). Da für die Preisfeststellung in München als Referenzmarkt oftmals XETRA verwendet wird und in XETRA in vielen Fällen nur kleine Stückzahlen zu den besten Geld-Briefkursen angeboten werden, wird die Orderbuchtiefe von XETRA (das heisst auch der zweit-/drittbeste Preis mit der jeweiligen Stückzahl) herangezogen. Dies hat zur Folge, dass Ihnen der handelbare Preis in München "optisch" in manchen Fällen im Vergleich zu XETRA schlechter erscheint. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass sich der angezeigte Preis in München auf eine deutlich höhere Stückzahl bezieht. Durch die Bestausführungsgarantie können Sie jedoch sicher sein, dass der Preis, den Sie bei Ihrer Ausführung für Ihre georderte Stückzahl bekommen, mindestens dem Preis entspricht, den Sie auf dem Referenzmarkt (im obigen Beispiel für DAX-Werte auf XETRA) erhalten hätten.

Welche Referenzmärkte werden für die Ermittlung des Preises herangezogen?

Referenzmärkte für die jeweiligen Aktien sind grundsätzlich die Heimatbörsen. Sobald die Heimatbörse geschlossen ist, wird die bundesweite Orderbuchlage in Deutschland für die Preisfindung herangezogen, in der Regel jedoch derjenige Börsenplatz, der in der Vergangenheit den größten Umsatz auf sich vereinigen konnte.

Die Börse München bietet mit der Spezialisten-Garantie "garantierte Liquidität". Was bedeutet das?

An der Börse München werden in allen Wertpapieren jederzeit verbindliche und handelbare Preise mit garantierter Stückzahl geboten. Im Rahmen dieser sogenannten Liquiditätsgarantien werden Ihre Orders vollständig ausgeführt. Sollte Ihre Order die angebotene Stückzahl überschreiten, kann es zu Teilausführungen kommen. Lt. Statistik der Börse München kam es jedoch bei weniger als 1 % aller Orders zu Teilausführungen seit Einführung des neuen Handelssystems MAX-ONE.

Wo finde ich weitere Informationen zur Börse München?

Weitere Informationen zur Börse München finden Sie unter www.boerse-muenchen.de.

Welche besonderen Limittypen und Orderzusätze kann ich in München verwenden?

Kauf

  • Stop Buy Limit
  • OCO market
  • Trailing Stop (Buy) abs. market
  • Trailing Stop (Buy) % market


Verkauf

  • Stop Loss Limit
  • OCO market
  • Trailing Stop (Loss) abs. market
  • Trailing Stop (Loss) % market

Wie lautet die Telefonnummer der MAX-ONE Infohotline?

Die Telefonnummer der MAX-ONE Infohotline ist 089 / 54 90 45 – 45.

Tradegate

Welche Limittypen und Orderzusätze kann ich auf Tradegate verwenden?

Kauf

  • Stop Buy market
  • Stop Buy Limit
  • OCO Stop Buy market
  • OCO Stop Buy Limit
  • Trailing Stop (Buy) abs. market
  • Trailing Stop (Buy) abs. Limit
  • Trailing Stop (Buy) % market
  • Trailing Stop (Buy) % Limit


Verkauf

  • Stop Loss market
  • Stop Loss Limit
  • OCO Stop Loss market
  • OCO Stop Loss Limit
  • Trailing Stop (Loss) abs. market
  • Trailing Stop (Loss) abs. Limit
  • Trailing Stop (Loss) % market
  • Trailing Stop (Loss) % Limit

Leerverkäufe

Mit Leerverkäufen können Sie auch fallende Kurse strategisch für Wertpapiergeschäfte nutzen. Das Prinzip: Sie verkaufen zuerst Aktien, die Sie noch nicht besitzen, kaufen diese aber später am gleichen Tag (intraday). Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis abzüglich aller Transaktionskosten, Provisionen und eventuell anfallender, fremder Spesen ist Ihr Gewinn bzw. Verlust.

Voraussetzungen

  • Sie nutzen den Konto- und Depotzugang, oder eine Handels-Software: ActiveTrader bzw. ActiveTrader Pro.
  • Sie besitzen eine gültige Zulassung zur Durchführung von Leerverkäufen.
  • Sie besitzen eine gültige Zulassung zum Handel in Finanztermingeschäften.

Wichtige Informationen

Hinweis auf die Auswirkung der EU-Leerverkaufsverordnung ab 1. November 2012 Ausführliche Informationen zum Thema Leerverkäufe: ActiveTrader Handbuch (ab S. 93). Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr persönliches Betreuungsteam gerne zur Verfügung.

Informationen zu shortfähigen Wertpapieren

  • telefonisch über Ihr Betreuungsteam
  • Kurslisten des ActiveTrader und des ActiveTrader Pro

Bitte beachten Sie, dass Werte auch während des Tages von der Möglichkeit des Leerverkaufs ausgeschlossen werden können.

Drei Kategorien von Wertpapieren

1. Intraday

Ein Leerverkauf Intraday ist möglich. Ist keine Wertpapierleihe möglich oder wurde durch Sie keine Leihe angefragt, so muss eine Eindeckung taggleich bis 30 Minuten vor Handelsende der Frankfurter Wertpapierbörse (aktuell 20:00 Uhr), also bis 19:30 Uhr, durch Sie erfolgen. Sollte ein Shortbestand ohne Wertpapierleihezusage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingedeckt sein, kommt es zu einer Zwangseindeckung durch die Consorsbank.

2. Temporär nicht shortfähig

Diese Wertpapiere können derzeit nicht leerverkauft werden. Eine Leerverkaufsorder wird mit Fehlermeldung abgewiesen.

3. Die Ordererteilung

Hierbei handelt es sich um Wertpapiere, die nicht shortfähig sind. Eine Leerverkaufsorder wird mit Fehlermeldung abgewiesen.

Hinweise zu Restriktionen bei Leerverkäufen

Aufgrund der aktuell geänderten Vorgaben der internationalen Aufsichtsbehörden (für Italien, Spanien, Frankreich und Belgien) für Leerverkäufe (sog. Shortselling) sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Geschäfte dieser Art – insbesondere in bestimmten Finanztiteln als auch Indizes – besonderen Handelsbeschränkungen unterliegen.

Leerverkäufe von diesen Finanztiteln und von Indizes, in welchen die genannten Finanztitel enthalten sind, dürfen nur zum Zweck der Absicherung von Positionen zugelassen werden. Die Regelung gilt sowohl für das börsliche Kassageschäft, den außerbörslichen Handel als auch für den Handel verbriefter und an einer Börse gelisteter Derivate.

Leerverkaufsgeschäfte in den genannten Finanztiteln, die ausschließlich zu Spekulationszwecken abgeschlossen werden, unterliegen den Regularien und sind demzufolge nicht erlaubt. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Geschäften zu berücksichtigen.

Hier finden Sie weitere Informationen in englischer Sprache.

Intraday-Leerverkauf

Es fallen die normalen Transaktionskosten für Verkauf (Leerverkauf) und Kauf (Eindeckungskauf) an – zuzüglich einer evtl. anfallenden Gebühr für die Wertpapierleihe.

Grundlagen

Was sind Leerverkäufe?

Bei einem Leerverkauf verkaufen Sie eine Aktie, die Sie noch nicht besitzen. Sie erhalten dafür eine Gutschrift über den Verkaufserlös. Ihr Depot weist danach im entsprechenden Wertpapier zunächst einen negativen Bestand aus, der durch einen Rückkauf wieder ausgeglichen werden muss. Ihre Erwartung ist dabei, dass die Aktie zwischen dem Leerverkauf und dem Rückkauf fallen wird, sodass Sie nach Abzug aller Gebühren weniger Geld für die Eindeckung aufwenden müssen, als Sie beim Leerverkauf vereinnahmt haben. Motive können schnell und stark fallende Märkte sein, schlechte Unternehmensnachrichten oder eine in Ihren Augen zu starke Überbewertung eines bestimmten Aktienkurses. Shorts sind also das perfekte Mittel, um auch in fallenden Märkten profitieren zu können.

Wo liegen die Risiken?

Wie bei jedem Spekulationsgeschäft, gibt es auch bei Leerverkäufen Risiken:

  • Eine Position, die Sie gekauft haben (Longposition), kann maximal um 100% fallen – was einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals bedeutet. Was Sie in diesem Falle jedoch noch unbegrenzt zur Verfügung haben ist Zeit – und damit die Chance auf eine Kurswende.Eine Aktie, die Sie hingegen leerverkauft haben (Shortposition), kann auch über 100 % steigen, deshalb ist das theoretische Verlustpotential unbegrenzt. Die Verpflichtung, die Aktie irgendwann zurückkaufen zu müssen, besteht weiterhin – unabhängig von den Kursveränderungen.
  • Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass die Aktie zwischenzeitlich ganz oder auch nur vorübergehend vom Handel ausgesetzt wird. Hierdurch entfällt jedoch die Eindeckungsverpflichtung nicht.

Was kostet eine Leerverkaufs- bzw. Eindeckungsorder?

  • Bei einem Intraday-Leerverkauf fallen die normalen Transaktionskosten für Verkauf (Leerverkauf) und Kauf (Eindeckungskauf) an – zuzüglich einer evtl. anfallenden Gebühr für die Wertpapierleihe.
  • Bei einem Overnight-Leerverkauf kommt zu den Ordergebührenfür die Transaktionen noch die Gebühr für die Wertpapierleihe hinzu.

An welchen Handelsplätzen können Leerverkäufe getätigt werden?

Sowohl Leerverkaufs- als auch Eindeckungsorders können derzeit nur über die deutschen Präsenzbörsen und über XETRA erteilt werden. Außerbörsliche Orders oder Orders über den Börsenplatz Tradegate sind hingegen nicht möglich.

Wie erteile ich eine Leerverkaufsorder und wie wird sie disponiert?

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in unserem Handbuch auf den Seiten 100 – 101.
ActiveTrader Handbuch

Wie erteile ich eine Eindeckungsorder?

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in unserem Handbuch auf Seite 103.
ActiveTrader Handbuch

Wann wird die Eindeckung verbucht und wie sind die Auswirkungen auf Konto und Depot?

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in unserem Handbuch auf Seite 104.
ActiveTrader Handbuch

Über welche Systeme kann ich Leerverkäufe durchführen?

Ihre Leerverkäufe können Sie über die Ordererteilungsmaske auf unserer Website und über die Programme ActiveTrader, ActiveTraderPro oder PremiumTrader erteilen.

Einschränkungen

Welche Voraussetzungen muss ich zur Durchführung von Leerverkäufen erfüllen?

Wegen der besonderen Risiken von Leerverkäufen, ist es notwendig weitere Vereinbarungen mit der Consorsbank anzuschließen. Erst danach können wir Ihr Konto und Ihr Depot für die Durchführung von Leerverkaufsgeschäften freischalten. Für die Freischaltung müssen uns zwei Vereinbarungen unterzeichnet im Original vorliegen:

Wo finde ich die zum Leerverkauf freigegebenen Werte?

Rufen Sie Ihr persönliches Betreuungsteam an oder informieren Sie sich über die folgenden Links:

Was ist eine Zwangseindeckung?

Bei einer Zwangseindeckung werden Shortpositionen automatisch von uns geschlossen. Dieses wird in Ausnahmefällen durchgeführt und dient der Risikominimierung – in Fällen, in denen keine Wertpapierleihe geschlossen und die bis 19:30 Uhr noch nicht wieder eingedeckt wurden. Die 30 Minuten zwischen 19:30 Uhr und Handelsende benötigt die Consorsbank als Zeitfenster, um wie folgt tätig werden zu können:

  • Zuerst werden ab 19:30 Uhr alle offenen Leerverkaufsorders sowie noch offene oder nur teilausgeführte Eindeckungsorders von Wertpapieren der Gruppen 1. und 2. in einem automatischen Prozess gestrichen. Eine Ordererteilung neuer Leerverkaufs- und Eindeckungskauforders ist ab diesem Zeitpunkt durch Sie für diesen Handelstag nicht mehr möglich.
  • Zur Eindeckung werden jetzt unlimitierte Eindeckungsorders über die Stückzahl des noch einzudeckenden Shortbestandes am Börsenplatz Frankfurt erteilt. Eine Überprüfung, an welchem Börsenplatz zu diesem Zeitpunkt die günstigste Eindeckung erfolgen kann, findet dabei nicht statt.

Welche Orderarten gibt es?

  • Kauf
    z. B. der Kauf von E.ON-Aktien zum Aufbau einer Longposition
  • Verkauf
    z. B. eine Order am Börsenplatz Tradegate Exchange mit
    Trailing Stop zum Verkauf der bestehenden Longposition
  • Leerverkauf
    zum Eröffnen einer Shortposition
  • Eindeckungskauf
    zum Eindecken eines Shortbestandes

Wie funktionieren die verschiedenen Orderarten?

Die Matrix veranschaulicht Ihre Handelsmöglichkeiten (für jede Depotkonstellation sind jeweils nur zwei Orderarten (+/–) auswählbar).

Ein Bestand – egal ob long oder short – muss zunächst ausgeglichen und auf Null gebracht werden, bevor Sie wieder eine Position in die andere Richtung eingehen können.

Tabelle der Orderarten
Tabelle der Orderarten

Warum werden Leerverkäufe nicht unmittelbar verbucht und abgerechnet?

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in unserem Handbuch auf Seite 102.
ActiveTrader Handbuch

Noch kein Depot bei der Consorsbank?

Ein Depot bei der Consorsbank ist Voraussetzung für den Kauf von Wertpapieren. Mit unserem kostenlosen Wertpapierdepot profitieren Sie von Top-Service und unserer langjährigen Erfahrung als mehrfach ausgezeichneter Broker.
Zum Wertpapierdepot

Rechtliche Hinweise

Die in der Vergangenheit erzielte Performance von Wertpapieren ist kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Bitte beachten Sie, dass Aussagen über zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen grundsätzlich auf Annahmen und Einschätzungen basieren, die sich im Zeitablauf als nicht zutreffend erweisen können.

Informieren Sie sich umfassend anhand der Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Halbjahresbericht, Rechenschaftsbericht und Wesentliche Anlegerinformation / Key Investor Document). Diese erhalten Sie kostenlos in englischer Sprache auf der Detailseite zum jeweiligen Fonds unter www.consorsbank.de und auf Anfrage bei der Fondsgesellschaft.

Bei den hier dargestellten Informationen und Wertungen handelt es sich um eine Werbemitteilung, die nicht im Einklang mit Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt wurde und auch keinem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen unterliegt.