Wie werden meine Kirchensteuerdaten übermittelt?
Wir fragen einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihr persönliches Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ab. Das passiert zwischen dem 01.09. und dem 31.10. und nennt sich „Regelabfrage“. Daraufhin nennt uns das BZSt Ihre Religionszugehörigkeit und Ihren Kirchensteuersatz zum Stichtag 31.08. Auf Basis dieser Daten berechnen wir die Kirchensteuer zu Ihrer Kapitalertragssteuer für das folgende Steuerjahr.
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- Rechtliche Hintergründe finden Sie im Einkommenssteuergesetz (EStG): § 51a Abs. 2c Satz 1 Nr.3 Satz 1 und § 51a Abs. 2c Satz 1 Nr. 4 Satz 3.