Hier finden Sie schnell Hilfe.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich den Sperrvermerk zum Abruf meiner Kirchensteuerdaten widerrufen?

Sie können Ihren eingetragenen Sperrvermerk jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) löschen lassen.  

So geht’s:

Es dauert etwa zwei Monate, bis der Sperrvermerk gelöscht ist. 

Gut zu wissen: Löschen Sie den Sperrvermerk bis spätestens 30.06. eines Jahres beim BZSt, damit wir im folgenden Kalenderjahr Ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal abrufen können.

Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auf unserer Steuerseite.