
Wie Ihre Erträge besteuert werden
Quellensteuer von 15 Prozent
Dividende
ex-Dividende
Vorabbefreiung für Schweden und Finnland
Für die Länder Schweden und Finnland bieten wir Vorabbefreiungen an – für Finnland allerdings nur, wenn Ihr steuerlicher Wohnsitz in Deutschland ist. Voraussetzung für die Vorabbefreiung für beide Länder ist ansonsten, dass Sie Aktien aus diesen schon mindestens drei Wochen vor dem Ex-Tag der Dividende in Ihrem Depot haben. Der Ex-Tag ist der Tag, an dem der Aktienkurs um die Dividende gekürzt wird. Wenn Sie die Aktien bereits so lange halten, stellen wir Ihnen ein entsprechendes Formular in Ihr OnlineArchiv ein. Einfach ausfüllen, unterschreiben und bis zu dem darin angegebenen Termin an uns zurücksenden: Dann bezahlen Sie automatisch den reduzierten Quellensteuersatz. Ein Erstattungsantrag im Ausland ist nicht mehr notwendig.
Die Vorabbefreiung für Schweden ist kostenfrei. Für Finnland müssen wir eine Gebühr in Höhe von 19,95 Euro p. a. berechnen, wenn mindestens eine Dividendenzahlung vorabbefreit wird
Die Regeln für ausgewählte Länder finden Sie im Steuerbereich auf unserer Website.
Dieser Artikel klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.