1. So stellen Sie Erträge steuerfrei
2. Diese Dokumente sind wichtig 3. Wie wir Verluste verrechnen 4. Das sollten Sie beim Depotübertrag wissen
Jeder Sparer kann einen Steuerfreibetrag von 1.000 Euro nutzen – auch Kinder. Für Ehepaare gilt der doppelte Satz von 2.000 Euro. Das sind die geltenden Sparerpauschbeträge. Sie verhindern nur die entsprechende Steuerabführung, wenn Sie uns rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Sie können den Sparerpauschbetrag auch dafür nutzen, die Vorabpauschale auf Fonds zu vermeiden. Schöpfen Sie den Betrag nicht aus und versäumen Sie den Antrag, gewähren Sie dem Fiskus quasi einen zinslosen Kredit. Sie können sich zu viel gezahlte Steuern aber dann über Ihre jährliche Steuererklärung wieder zurückholen.

Inhalt Modul 2
Von Freistellung bis Depotübertrag
Von Freistellung bis Depotübertrag
Den Freistellungsauftrag erteilen
Sie können uns Ihren Freistellungsauftrag online erteilen. Sind dann schon Abgeltungssteuern für das laufende Jahr abgerechnet, verrechnen wir das automatisch zurück. Erteilen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, verrechnen wir die Verluste des einen mit den Gewinnen des anderen. Haben Sie Ihren Freistellungsauftrag schon bei einer anderen Bank ausgeschöpft und soll bei uns dennoch eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung erfolgen, können Sie uns einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über „0 Euro“ erteilen.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung
Wenn Sie über eine Nichtveranlagungsbescheinigung verfügen, können Sie auch Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag einstreichen, ohne dass diese versteuert werden müssen. Die Voraussetzungen für eine Nichtveranlagungsbescheinigung sind aber streng: Sie müssen nämlich mit Ihren gesamten Einkünften unter dem sogenannten Grundfreibetrag bleiben. Der Grundfreibetrag ändert sich in der Regel jährlich. Für das Jahr 2024 lag er bei 11.604 Euro für Ledige und 23.208 Euro für Verheiratete. Die Bescheinigung erhalten Sie gegebenenfalls von Ihrem Finanzamt. Wenn Sie uns diese im Original per Post einreichen, stellen wir Ihnen sämtliche Kapitalerträge steuerfrei. Dann benötigen Sie auch keinen Freistellungsauftrag mehr.
Aus dem Lexikon
Kapitalanlage
Eine langfristige Anlage von Geld, welche Zinsen bzw. sonstige Gewinne oder Erträge bringt, wird Kapitalanlage genannt.
Wenn Sie für ein Konto Ihrer Kinder eine Freistellung beantragen wollen, senden wir Ihnen auf Anfrage ein entsprechendes Formular. Den Freistellungsauftrag für sich selbst können Sie uns online erteilen. Halten Sie dazu Ihre Steueridentifikationsnummer bereit.
Der Weg zum Freistellungsauftrag
Im nächsten Kapitel erfahren Sie mehr zu Jahresdepotauszug, Erträgnisaufstellung und Jahressteuerbescheinigung.
Nächstes Kapitel: Diese Dokumente sind wichtig
Dieser Artikel klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.