
Von Freistellung bis Depotübertrag
Die drei Töpfe
Wie so oft allerdings stecken die Tücken im Detail. Für die Verlustverrechnung gibt es grundsätzlich drei Töpfe: einen für Aktienverkäufe, einen für ausländische Quellensteuer und einen allgemeinen Topf, in den rechnerisch alle anderen Gewinne und Verluste wandern.
Die Reihenfolge der Rechnung:
1. Aktientopf
2. Allgemeiner Verrechnungstopf
3. Freistellungsauftrag
4. Quellensteuer
Nachträgliche Verlustverrechnung
Geänderte Verlustverrechnung bei Termingeschäften und wertlosen Wirtschaftsgütern
Sparerfreibetrag
Verlustverrechnungstopf
Verlustverrechnung über die Steuererklärung
Verluste können Sie auch über die Steuererklärung verrechnen. Das ist zum Beispiel erforderlich, wenn Sie Gewinne und Verluste aus Depots bei verschiedenen Banken berücksichtigen wollen. Dazu benötigen Sie aber eine Verlustbescheinigung. Darin werden alle bei uns verzeichneten Verluste eines Topfs bescheinigt. Die Bescheinigung können Sie bei uns bis zum 15.12. beantragen. Sie erhalten diese dann mit der Steuerbescheinigung.
Wichtig: Die Verlustbescheinigung wird separat für jeden der drei Töpfe erstellt und kann jeweils nur für alle dort verzeichneten Verluste ausgestellt werden. Wenn kein solcher Antrag gestellt wird, übertragen wie die Verluste automatisch in das nächste Steuerjahr. Der Quellensteuer-Verlustverrechnungstopf wird aber immer am Ende des Jahres bescheinigt und auf „0“ gestellt.
Ihre Verrechnungstöpfe können Sie jederzeit online im Konto- und Depotzugang einsehen.
Dieser Artikel klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.